Entnahme von Trinkwasserproben
Gemäß der Trinkwasserverordnung „§14 Untersuchungspflichten“ haben Unternehmer einer Trinkwasserversorgungsanlage das Trinkwasser entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung untersuchen zu lassen. Die gemäß der Trinkwasserverordnung erforderlichen Untersuchungen dürfen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasser akkreditiert worden sind. Zu der Trinkwasseruntersuchung zählt auch die Probennahme. Diese dürfen entsprechend der Trinkwasserordnung nur von akkreditierten Probennehmern durchgeführt werden.