Hinweise und Informationen über lebensmittelrechtliche Vorgaben bei Veranstaltungen oder öffentlichen Festen (auch Vereinsfesten)
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit definiert hierzu folgende Begriffe:
Lebensmittelunternehmen: alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Lebensmittelunternehmer: die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.
Die gesamte Verantwortung im Verkehr mit Lebensmitteln obliegt danach dem „Lebensmittelunternehmer“, der für die jeweilige Veranstaltung benannt werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob Lebensmittel bezahlt oder kostenlos abgegeben werden.
Sollte keine Person für die Lebensmittelsicherheit benannt sein, trägt der Ausrichter die Verantwortung. Er muss dafür Sorge tragen das die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit umgesetzt und eingehalten werden. Weiterhin muss er sich bei seinen Helfern davon überzeugen bzw. bestätigen lassen, dass sie nicht an ansteckenden Krankheiten oder Durchfall leiden. Sie sollten auch in die Grundregeln der guten Hygienepraxis eingewiesen sein
In der Lebensmittelhygiene-Verordnung VO (EG) 852/2004 sind die allgemeinen Hygienevorschriften festgelegt. Auch im Rahmen von Veranstaltungen oder privaten Festen (auch Vereinsfesten) müssen die Verantwortlichen daher folgende Punkte unbedingt beachten:
- Es sollten Speisen angeboten werde, die ausreichend durcherhitzt wurden. Auf die Abgabe von kritischen Lebensmitteln wie z.B. die Abgabe von rohem Fleisch (z.B. Mett ) sowie die Abgabe von roheihaltigen Speisen (z.B. Tiramisu, Mousse, selbst hergestellter Mayonnaise )sollte verzichtet werden.
- Das verwendete Wasser zum Reinigen und Geschirrspülen muss Trinkwasserqualität haben. Die Zuleitungen des Trinkwassers sollten den Anforderungen der DVGW (Deutscher Verband der Gas- und Wasserwerker) entsprechen.
- Der Ausgabebereich sollte vor nachteiliger Beeinflussung wie Husten oder Anfassen durch Besucher des Festes geschützt sein.
- Eine Handwaschgelegenheit, einschließlich Reinigungsmittel und ggf. Händedesinfektionsmittel sowie eine Möglichkeit zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher)muss vorhanden sein.
- Einhaltung von Temperaturen (für Transport und Lagerung) von Lebensmittel müssen eingehalten und dokumentiert werden
Beispiele für Temperaturen von Lebensmitteln
- Hackfleisch (roh) + 2°C
- Geflügelfleischzubereitungen + 4°C
- leicht verderbliche Fleischerzeugnisse + 7 °C
- Feinkostsalate, frische zerkleinerte Salate + 7
- Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung + 7 °C
- roheihaltige Speisen + 7°C
- Milchprodukte + 10°C
- Fertiggerichte mit Fleisch + 10 °C
- heiß zu haltende, verzehrsfertige Lebensmittel + 65 °C maximal für 3 Stunden.
- Frittierfett in der Friteuse max. 170 °C für Fettgebäck, Pommes etc.
- Können die Lebensmittel sachgerecht gelagert werden?
- Sind die Lebensmittel ausreichend gekennzeichnet (Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung) insbesondere im Hinblick auf Allergene und Zusatzstoffe?
- Ist die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel gegeben?
- Ist die Ausgabe für die Lebensmittel vor nachteiligen Beeinflussungen geschützt?
- sind die Personen die mit der Zubereitung und Ausgabe der Speisen beauftragt sind, geschult bzw. unterwiesen?
- Ist die Möglichkeit für das waschen und desinfizieren der Hände gegeben?
- Sind die Zuleitungen von Trinkwasser (insbesondere bei Straßenfesten bzw. außerhalb von Gebäuden) Trinkwassergeeignet?
- Sind Toiletten vorhanden?
- Sind Möglichkeiten der Desinfektion von Oberflächen vorhanden?
- Sind die Maßnahmen der guten Hygienepraxis beschrieben und dokumentiert? (Reduzierung des Haftungsrisikos)
Sofern alle Fragen eindeutig mit ja beantwortet werden können, haben Sie ausreichend Vorkehrungen getroffen um ihre Veranstaltung bezüglich des Umgangs mit Lebensmitteln sicher zu machen. Ansonsten beraten wir Sie bei der Planung und Umsetzung der Hygienevorgaben, damit Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird.